AGB´s:    Bitte ausführlich lesen!

1) Auftragserteilung

  

Sämtliche Aufträge finden unter Anerkennung der nachfolgenden Geschäftsbedingungen statt. Spätestens mit Erteilung eines Auftrages gelten diese Geschäftsbedingungen als anerkannt. Bestellungen sind für den Kunden / den Mieter verbindlich. Eine Lieferung / Abholung gilt als Bestätigung.

2) Preise

Die Preise der Firma Light-Fever verstehen sich brutto in Euro. Es kommen die am Tag der Lieferung gültigen Preise zur Geltung. Der Mietpreis muss direkt nach der Veranstaltung in Bar bezahlt werden (Ausnahmen möglich bedarf jedoch der schriftlichen Form). Alle Einzelverleihpreise gelten für einen Zeitrahmen von 24 Stunden.

3) Verleih

Die Geräte (einschl. Zubehör) werden von der Firma Light-Fever in einwandfreiem Zustand vermietet und werden zum vereinbarten Datum auch wieder einwandfrei zurück erwartet. Für Schäden an den Geräten haftet der Kunde / Mieter (siehe auch Punkt 8). Die Geräte und Kabel dürfen nur in geschlossenen Räumen verwendet werden. Möchte der Kunde / Mieter die Geräte im Freien verwenden, so ist dies mitzuteilen und nur mit ausdrücklichen Genehmigung der Firma Light-Fever zulässig. Der Kunde / Mieter benutzt die Geräte auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Haftung für das gesamte Mietmaterial endet erst mit der Kontrolle des Materials durch die Firma Light-Fever. Damit entbindet ein nicht sofort bemerkter Verlust oder Schadenden Mieter nicht von der Haftung.

Wir behalten uns vor, dem Kunden / Mieter einen aufgetretenen Schaden in einem Zeitrahmen von bis zu 10 Tagen nach der Veranstaltung mitzuteilen. Dem Kunden/Mieter ist bei Abholung auf sein Verlangen die einwandfreie Funktion der Geräte nachzuweisen.

4) Mobiler Betrieb

Der Kunde / Mieter  schafft die  Vorraussetzungen zum Betrieb der  ausgeliehenen  Geräte und haftet für die Sicherheit der Stromanschlüsse. Dies gilt auch für die Lastpunkte bei hängenden Aufbauten und die Stabilität der verwendeten Bühnenaufbauten. Der Mietpreis wird auch fällig, sollten diese Vorraussetzungen nicht bestehen. Der Kunde / Mieter haftet für die Sicherheit während der Veranstaltung. Dies gilt insbesondere für durch Gewalteinwirkung seitens der Besucher entstandene Schäden. Die Verantwortung für die Sicherheit der Veranstaltung liegt beim Kunden / Mieter. Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Kunde / Mieter für die Beaufsichtigung der gemieteten Gegenstände zu sorgen

5) Versammlungsstättenverordnung

Nach der Versammlungsstättenverordnung muss bei einer  Szenenfläche  von  mehr  als 50 m² beim Auf- und Abbau technischer Einrichtungen, bei wesentlichen Instandhaltungsmaßnahmen sowie bei Generalproben, Veranstaltungen, Sendungen oder Aufzeichnungen zumindest eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik (Bühnen- und Studiofachkraft) anwesend sein. Auf Großbühnen und Szenenflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche oder in Mehrzweckhallen mit mehr als 5000 Besuchern muss bei Generalproben, Veranstaltungen, Sendungen oder Aufzeichnungen eine verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik mit einer höheren Qualifikation Leitung und Aufsicht wahrnehmen.

Die Firma Light-Fever weißt daher ausdrücklich darauf hin, dass sie die Aufgaben einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik nicht übernimmt.

Der Kunde / Mieter hat für die Anwesenheit einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik zu sorgen, sollten die oben genannten Umstände zutreffen. Bei Veranstaltungen mit geringer Gefährdung wie z.B. Dichterlesung, Klavierabend, Podiumsdiskussion, Zeugnisausgabe, Schülertheater ohne Bühnendekoration ist die Anwesenheit einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik im Regelfall nicht erforderlich

6) Transport

Light-Fever  transportiet  das   Equipment  und   baut  es  auf,  wenn  die  entsprechende Serviceleistungen vereinbart wurden. Für Schäden während des Transports durch den Kunden / Mieter haftet der Kunde / Mieter.

7) Rückgabe

Die Rückgabe muss zum vereinbarten Datum erfolgen,  ansonsten  ist der volle Tagesmiet-preis zu entrichten.

8) Mängel / Beanstandungen

Technische Ausfälle liegen im Bereich des  Möglichen  und  sind  kein  Grund der  Mietpreis-minderung. Ebenso sind weitergehende Ansprüche, die durch den Ausfall der Mietgeräte bedingt sein können, ausgeschlossen.

9) Schäden / nicht zurückgebrachte Geräte

Jegliche Beschädigungen der Geräte (Zerstörung,  Überlastung,  Verunreinigung…)  gehen zu vollen Lasten des Kunde / Mieters. Für Sach- oder Personenschäden, die durch den Einsatz der Geräte verursacht werden, übernimmt die Firma Light-Fever keine Haftung. Schäden an den geliehenen Geräten sind unverzüglich mitzuteilen. Nicht zurückgebrachte/gestohlene Geräte und Zubehör werden zum Neupreis in Rechnung gestellt.

10) Gemareglung

Der Kunde / Mieter kommt für alle entstehenden GEMA-Gebühren auf.

11) Fremdgeräte

Die  Verwendung  von  Fremdgeräten  an  oder  mit  den  geliehenen  Geräten bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Firma Light-Fever.

12) Werberecht

Soweit  vertraglich  nicht  anders  vereinbart,  behält sich  die Firma  Light-Fever das Recht vor, firmeneigene Werbung auf dem Veranstaltungsort zu platzieren und / oder Fotos der Veranstaltung auf der firmeneigenen Homepage zu präsentieren.

13) Kaution

Die  Firma  Light-Fever  behält sich vor, eine  Kaution  für  verliehene  Anlagen / Geräte zu verlangen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach  dem Wert der gemieteten Anlage / Geräte.